Das Thema Kosten
Private Kassen und Selbstzahler
Da in meiner Praxis nur Privatpatienten von der Kasse abgerechnet werden können, hängt die Kostenübernahme von der jeweiligen Krankenkasse ab.
Private Krankenversicherung
In der Regel werden diese Kosten von einer privaten Krankenkasse übernommen, doch hat jede Versicherung ihre individuellen Bestimmungen. Deshalb sollten Sie sich vorab bei Ihrer Versicherung über deren Bedingungen für Psychotherapie erkundigen. Die Abrechnung erfolgt jedoch zunächst über Sie und wird Ihnen dann im vereinbarten Umfang von Ihrer Kasse zurückerstattet.
Die Abrechnung erfolgt gemäß der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).
Beihilfe
Die Berufsgenossenschaften und Beihilfestellen übernehmen die Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung von Kindern und Jugendlichen mehrheitlich in voller Höhe. Erkunden Sie sich bei Ihrer Beihilfestelle über die geltenden Formalitäten.
Unabhängig von der Erstattung durch Dritte (Private Krankenkasse/Beihilfe), sind Sie verpflichtet mir das Honorar gemäß Rechnungsbeleg in voller Höhe zu bezahlen.
Gesetzliche Krankenversicherung
Da ich eine Privatpraxis führe, kann ich nicht direkt mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen. Natürlich können Sie die Kosten auch selbst übernehmen.
Selbstzahler
Das Honorar wird Ihnen privat in Rechnung gestellt. Ein großer Vorteil besteht darin, dass während der gesamten Psychotherapie Ihres Kindes die volle Anonymität gegenüber der Krankenkasse gewahrt bleibt, da die Daten nicht weitergegeben werden. Die Abrechnung erfolgt in Anlehnung an die Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) und beträgt aktuell 100,55 Euro pro Sitzung (à 50 Minuten). Das Erstgespräch wird mit 65 Euro in Rechnung gestellt. Ggf. können Sie die Psychotherapie von der Steuer absetzen. Eine Erstattungsmöglichkeit durch die Krankenkassen ist hierbei nicht gegeben.
Sollten die Kosten einer Therapie im Wege stehen, können Sie gerne mit mir das Gespräch suchen.